Willkommen auf dem Parkhaus Vandœuvres

Das kommunale Parkhaus Vandœuvres liegt in der gleichnamigen Gemeinde und wurde 2013 umfassend renoviert und gesichert. Durch seine zentrale Lage gewährt es Zugang zu den Geschäften und Restaurants der Gemeinde. Die Linie 33 und A der Transports Publics Genevois verläuft in der Nähe und sorgt für die Anbindung an das Genfer Stadtzentrum.

Höhe 2.05 m

Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 10 km/h

Fahrräder,
roller, Inline-
Skates und Skateboards
sind verboten

Nichtraucher

Serviceleistungen

Geöffnet 24 h
an 7 Tagen der Woche

Parkangebot

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Plätze für Mobility-Carsharing

Behindertenparkplätze

Vorreservierte Parkplätze

Parkplätze für Motorräder

Annehmlichkeiten

Ersten swei Stunden kostenfrei

Aufzug

Security

Videoüberwachung

Verschliessbares automatisches Tor

Zugriffper Digitalcode

Zahlungsarten

Kartenzahlung

Banknoten & Münzen CHF

Banknoten EUR

Nutzungseinschränkungen

Das Parkhaus Vandœuvres ist ein Privatgrundstück, Nichtraucherzone, zur ausschliesslichen Nutzung als kostenpflichtiger, stündlicher Parkplatz für Leichtkraftfahrzeuge (max. 3,5 t) in gutem Betriebszustand, die mit elektrischem Strom, Benzin oder Diesel betrieben werden, mit einer maximalen Höhe (einschliesslich sämtlicher Aufbauten, z. B. Dachkasten, Fahrradgestell, Antennen) von höchstens 2,05 Metern. Motorisierte Zwei, Drei- oder Vierräder inkl. Roadsters und Quads sind zugelassen.

Streng untersagt sind:

  • Mit einem anderen Kraftstsoff als Benzin oder Diesel, insbesondere mit Flüssiggas (LPG), Erdgas, Butangas betriebene Fahrzeuge oder Wasserstoff
  • Anhänger jeder Art, einschliesslich Wohnwagen (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Roller, Inline-Skates und Skateboards.

Tarife nach Stunden

Tarife Dauerzugang

Abonnement-Antrag

Kündigungsantrag

Allgemeine Bedingungen

Jeder Parkantrag, gleichbedeutend mit dem Befahren des Parkhauses Vandœuvres mit einem Fahrzeug, gilt als uneingeschränktes und vorbehaltloses Einverständnis mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Betritt ein Fussgänger das Parkhaus, so gilt dies gleichermassen.