Willkommen auf dem Parkhaus Pré-d’Orsat

Der Parkplatz Pré-d’Orsat befindet sich im Zentrum von Collonge-Bellerive, einer Wohngegend in der Nähe von Genf.
Die Tramlinien A, E und G Straßenbahnlinien A, E und G sowie Buslinien 38 und E des öffentlichen Nahverkehrs stellen die Anbindung zur Innenstadt von Genf sicher.

Höhe 2.15 m

Geschwindigkeitsbegrenzung
bei 10 km/h

Fahrräder,
roller, Inline-
Skates und Skateboards
sind verboten

Nichtraucher

Services

Geöffnet 24 h
an 7 Tagen der Woche

Parkangebot

Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Behindertenparkplätze

Parkplätze für Motorräder (ist nur per Abo)

Vorreservierte Parkplätze

Annehmlichkeiten

erste Stunde frei

Lift

Geldautomat für Behinderte

Security

Videoüberwachung

Rondengänge Tag und Tacht

Verschliessbares automatisches Tor

Zahlungsarten

Kartenzahlung

Kontaktlos

Banknoten & Münzen CHF

Nutzungseinschränkungen

Das Parkhaus Pré-d’Orsat ist ein Privatgrundstück, Nichtraucherzone, zur ausschliesslichen Nutzung als kostenpflichtiger, stündlicher Parkplatz für Leichtkraftfahrzeuge (max. 3,5 t) in gutem Betriebszustand, die mit elektrischem Strom, Benzin oder Diesel betrieben werden, mit einer maximalen Höhe (einschliesslich sämtlicher Aufbauten, z. B. Dachkasten, Fahrradgestell, Antennen) von höchstens 2 Metern. Motorisierte Drei- oder Vierräder inkl. Roadsters und Quads sind zugelassen.

Streng untersagt sind:

  • Motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Mit einem anderen Kraftstsoff als Benzin oder Diesel, insbesondere mit Flüssiggas (LPG), Erdgas, Butangas betriebene Fahrzeuge oder Wasserstoff
  • Anhänger jeder Art, einschliesslich Wohnwagen (ausser mit ausdrücklicher Genehmigung)
  • Roller, Inline-Skates und Skateboards.

Tarife nach Stunden

Tarife Dauerzugang

Andere Tarife

Abonnement-Antrag

Kündigungsantrag

Allgemeine Bedingungen

Jeder Parkantrag, gleichbedeutend mit dem Befahren des Parkhauses Pré-d’Orsat mit einem Fahrzeug, gilt als uneingeschränktes und vorbehaltloses Einverständnis mit den vorliegenden allgemeinen Bedingungen. Betritt ein Fussgänger das Parkhaus, so gilt dies gleichermassen.